Wespen und Hornissen
Umsiedlung von Wespen und Hornissen
Da die Umsiedlung oder Beseitigung von Hornissen- bzw. Wespennestern zunächst grundsätzlich keine Aufgabe der Feuerwehr ist, werden solche Einsätze von den Feuerwehren generell nicht mehr durchgeführt, es sei denn, es besteht eine akute, zeitlich unaufschiebbare Gefahr für Menschen.
Nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BartSchVO) stehen alle heimischen Arten der Hornissen, Kreiselwespen und Knopfhornwespen unter besonderem Artenschutz. Eine Umsiedlung oder Beseitigung der besonders geschützten Tiere darf nur durch eine von den Naturschutzbehörden zugelassene Fachfirma bzw. aktiven Naturschutzpraktiker vorgenommen werden. Betroffene Bürger können sich direkt an diese Firmen und Fachleute wenden. Zu fachlichen oder rechtlichen Fragen über Wespen und Hornissen, insbesondere auch über Gefahren kann ferner die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald ( oder jedes anderen Landkreises) Auskunft geben.