Waldbrandgefahr
Trockenheit und Wärme führen zu erhöhter Waldbrandgefahr
Mit zunehmender Hitze und Trockenheit steigt auch wieder die Waldbrandgefahr. Die Feuerwehr appelliert deshalb ausdrücklich an die Bevölkerung, die Regeln für Spaziergänge und Wanderungen im Wald zu beachten.
So gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald generell ein grundsätzliches Rauchverbot.
Grillen im Wald ist auf mitgebrachten Grillgeräten untersagt.
Bei besonders hoher Waldbrandgefahr können die Forstämter auch das Feuermachen an offiziell fest eingerichteten Feuerstellen an Grillplätzen untersagen.
Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Allerdings sollte bei großer Trockenheit auch auf Wiesen auf offenes Feuer verzichtet werden.
Besonders gefährlich sind herumliegende Flaschen und Glasscherben, die durch den Brennglaseffekt schnell zur Brandursache werden können.
Auch ein im hohen Gras geparktes Auto mit erhitztem Katalysator kann ein Flächenbrand entfachen.
Sollte ein Brand oder ein unkontrolliertes Feuer entdeckt werden, bitte schnellstens die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 alarmieren und möglichst präzise auf den Brandort hinweisen.
hier gibt’s noch mehr zum Thema —> http://www.fwvbw.de/der-funke-springt-leicht-ueber,91.html